Wenn Sie eigene Fotos verkaufen wollen, dann ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die getroffen werden muß, die, in welcher Form das passieren soll: Als Ware oder als Nutzungsrecht.
Für beide Formen gibt es einfache und praktikable Lösungen. Beides zu vermischen ist aber nicht ratsam, weil es in der Abwicklung der Geschäfte, der Businesslogik, doch einige Unterschiede gibt.
Fotos als Nutzungsrechte verkaufen
Das ist das klassische Geschäftsmodell, das von Micro- und Macrostockagenturen verfolgt wird. Hier werden Bilddateien zum Download angeboten.
Der Kunde kauft dabei nicht die Datei an sich (die bleibt ja weiterhin in der Datenbank erhalten), sondern das Recht, sie zu nutzen.
Mit der Bezahlung und dem nachfolgenden Download der Dateien ist das Geschäft beendet.
Der Käufer nutzt dann die Daten, um damit ein oder viele Produkte herzustellen und, bei entsprechender Lizenz, weiter zu verkaufen.
Fotos als Produkte verkaufen
Die andere Möglichkeit besteht darin, selbst für die Herstellung der Fotoprodukte zu sorgen und diese anstelle der Daten anzubieten.
Das reicht von bedrucktem Papier in Form von Postern, Kalendern, Tapeten bis zu bedruckten Gebrauchsgegenständen wie Vorhänge, Bettwäsche, Liegestühle.
Hier behalten Sie also Ihre Bilddaten für sich und müssen diese nicht mehr oder weniger unkontrollierbar in der weiten Welt verstreuen.
Die Herstellung der Produkte gehört also hier mit zu der vom Kunden bezahlten Leistung.
Dank des Konzepts Dropshipping brauchen Sie sich als Fotograf und Shopbetreiber glücklicherweise nicht selbst um die eigentliche Produktion, um Lagerhaltung und Vorfinanzierung zu kümmern. Das wird elegant ausgelagert.
nicht vermischen
Obwohl sich für Sie das Betreiben eines Shops bei beiden Varianten grundsätzlich ähnlich darstellt, sollten Sie es vermeiden, beides zu vermischen.
Denn aus der Sicht der Kunden gibt es doch etliche Unterschiede.
Shopsoftware, die für den Verkauf von physischen Produkten konzipiert ist, ist meist schlecht geeignet für digitale Produkte wie Fotos, eBooks, Videos und Musik.
Selbst wenn in einem Programm auch Downloads ermöglicht werden, gelingt es den Programmierern oft nicht, die Besonderheiten im digitalen Handel richtig umzusetzen.
Da gibt es dann etwa bei der Bestellung ein Feld, in dem man die Anzahl eintragen soll. Aber wer will denn eine Fotodatei 5 mal herunterladen und bezahlen?
Oder der für Downloads nun wirklich überflüssige Hinweis „Produkt ist am Lager und binnen 24 Stunden lieferbar“ wird angezeigt.
Oder in einem Büchershop, der gedruckte Bücher und eBooks anbietet, muß man immer eine Lieferadresse eingeben, und zwar als Pflichtfeld. Da sträuben sich mir die Nackenhaare!
Mit einer spezialisierten Lösung fahren Sie auf jeden Fall besser und geraten nicht in die Gefahr, in solche Fallen zu tappen.